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10278
Arzneimittelpass für Schwangerschaft und Stillzeit
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Art.Nr.:
10278
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Ratgeber zu häufigen Beschwerden
Im vorderen Bereich des „Schwangerenpasses“ werden auf acht Seiten die häufigsten Gesundheitsprobleme kurz und prägnant beleuchtet: wie welche Beschwerden selbst gelindert werden können, welche Stoffe nötig sind, um typische Mangelerscheinungen auszugleichen, wo Risiken drohen könnten und wann ärztlicher Rat eingeholt werden sollte. Zur Sicherheit ist vor jeder Anwendung eines Arzneimittels eine persönliche Beratung durch Arzt oder Apotheke unerlässlich.
Angewendete Arzneimittel dokumentieren
Alle während Schwangerschaft und Stillzeit angewendeten Medikamente sollten auf der Doppelseite hinten im Ausweis eingetragen und dieser bei jedem Arzt- und Apothekenbesuch vorgezeigt werden. So haben Ärzte, Apotheke und die Mutter selbst jederzeit eine bessere Übersicht über die Arzneimittelanwendung. Auch mögliche Doppelverordnungen lassen sich so vermeiden.
Hintergrundinformation:
Medikamente in Schwangerschaft und Stillzeit
Nicht nur die typischen Schwangerschaftsbeschwerden beeinträchtigen häufig, Schwangere und Stillende können genauso „normal“ erkranken wie andere gleichaltrige Frauen auch. Eine medikamentöse Behandlung kann dann für die Gesundheit von Mutter und Kind nötig sein.
Medikamente können schaden
Arzneistoffe können über die Plazenta oder die Muttermilch in den Blutkreislauf des Kindes gelangen. Eine Arzneimitteleinnahme der Mutter birgt deshalb ein Risiko für das (ungeborene) Kind. Schwere Missbildungen oder gar der Tod des Kindes können die Folge sein. Die Gefahr nimmt zu, je mehr Arzneistoffe gleichzeitig angewendet werden. Für Art bzw. Ausmaß der Schädigung spielen die Dosis, die Dauer sowie der Zeitpunkt der Anwendung eine entscheidende Rolle. Besonders kritisch ist die Phase der Organentstehung zu Beginn der Schwangerschaft sowie der Zeitraum um die Geburt. Dies betrifft nicht nur verschreibungspflichtige Mittel; auch rezeptfreie und Naturheilpräparate können unter Umständen schaden.
Unterlassen der Behandlung auch riskant
Bei aller Sorge um das Kind ist eine Nicht-Behandlung der Mutter auch nicht die Lösung; denn die Erkrankung selbst stellt ebenfalls ein mögliches Risiko dar. Jede Missempfindung der Mutter kann sich auch als Stress auf das Ungeborene auswirken. Wird die Therapie von bestimmten Krankheiten wie beispielsweise Asthma oder Bluthochdruck einfach abgebrochen oder unterlassen, können sich diese so verschlimmern, dass nicht nur die Mutter, sondern auch das Kind massiv gefährdet ist.
Gebrauch kritisch abwägen
Bevor die Mutter ein Arzneimittel anwendet, ist im Einzelfall der erwartete Nutzen gegenüber dem möglichen Risiko abzuwägen. Es gilt der Leitsatz: so viel wie nötig und so wenig wie möglich! Für die meisten Erkrankungen gibt es Medikamente, die ausreichend für die Behandlung in Schwangerschaft und Stillzeit erprobt sind. Nach heutigem Wissen ist nur ein geringer Anteil aller vorgeburtlichen Entwicklungsstörungen (Fehlbildungen) durch äußeren Einfluss verursacht. Die Anzahl der garantiert schädigenden Arzneisubstanzen ist gering. Regelmäßiger Konsum von Alkohol und harten Drogen führen übrigens häufiger zu einer Schädigung des Kindes als Arzneistoffe.
Gebrauchsinformation häufig wenig aussagekräftig
Die gängige Empfehlung: „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage ...“ hilft bei Fragen zur Medikamenteneinnahme in Schwangerschaft und Stillzeit selten weiter. Die dort abgedruckten Informationen des Herstellers sind leider spärlich und eher zurückhaltend formuliert. Meist findet sich der Hinweis „kontraindiziert“. Dabei wird häufig nicht differenziert, ob es sich tatsächlich um eine ernst zu nehmende Warnung vor einem potenziellen Risiko handelt oder ob lediglich vorsorgliche Gründe dahinter stecken, da Erfahrungen unzureichend sind oder der Hersteller sich von vornherein einer möglichen Haftung entziehen will. Medizinische Fachinstitute haben sich glücklicherweise inzwischen der Problematik angenommen, indem sie unerwünschte Arzneimittelwirkungen in Schwangerschaft und Stillzeit bundesweit systematisch erfassen.
Nur nach Rat von Fachleuten
Auf diese aktuellen, fundierten wissenschaftlichen Daten können Ärzte und Apotheker zurückgreifen und in die individuelle Beratung einbeziehen. Deshalb sollten Patienten immer den zweiten Teil des Hinweissatzes „... fragen Sie erst Ihren Arzt und Apotheker“ beherzigen, ehe sie ein Arzneimittel einnehmen. Auch bei „kleineren“ Beschwerden sollten Arzneimittel auf keinen Fall „auf eigene Faust“ angewendet werden. Ebenso wenig sollten auch noch so gut gemeinte Ratschläge der Nachbarin, Freundin oder Mutter ohne vorherige Rücksprache befolgt werden.
Menge:
30 Stück
17,85 EUR
90 Stück
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Diesen Artikel haben wir am Donnerstag, 29. November 2007 in unseren Katalog aufgenommen.
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